Was
bringt mir Europa?
Offene Grenzen - Freizügigkeit von
Personen
Die Vorteile der Freizügigkeit von Personen hat jeder, der seit
1995 im europäischen Ausland Urlaub gemacht hat, schon selbst erlebt,
denn seit Inkrafttreten des sogenannten "Schengener Abkommens"
gehören lange Schlangen und Kontrollen vor den innereuropäischen
Grenzen der Vergangenheit an. Das Abkommen gilt - mit Ausnahme von Irland
und Großbritannien - zwischen allen Mitgliedstaaten der europäischen
Union. Neben dem Wegfall von Grenzkontrollen für Personen wurde
im Zuge des Schengener Abkommens eine Angleichung der Visa- und Asylpolitik,
eine gemeinsame Bekämpfung der Drogenkriminalität und eine
verstärkte Kontrolle an den Außengrenzen beschlossen.
Niederlassungsfreiheit - Arbeiten, Studieren und Leben in jedem
Mitgliedstaat
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats können in jedem anderen
Land der EU arbeiten, ein Unternehmen gründen, zur Schule gehen,
studieren, sich ausbilden oder sich als RentnerIn nieder lassen. Von
dieser Möglichkeit machen bereits 15 Mio. EU-BürgerInnen Gebrauch.
Europäische Regelungen stellen sicher, dass dabei unter anderem
ein angemessener Sozialschutz gewährleistet ist und dass EU-BürgerInnen
aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und der Europawahl
haben. Der Schüleraustausch mit europäischen Partnerschulen
ist vielerorts ein fester Programmteil in Schulen und auch Studierende
nutzen regelmäßig die Möglichkeit, beispielsweise im
Rahmen des Erasmusprogramms, im europäischen Ausland zu studieren.
Gerade hat das Europäische Parlament eine Richtlinie verabschiedet,
die die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen regelt.
Damit die Niederlassung in Zukunft noch besser klappt, arbeiten die
SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament weiter an Regelungen,
die z.B. weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen oder eine
bessere Einbindung in die sozialen Sicherungssysteme nach langjährigem
Aufenthalt vorsehen.
Einheitliche Währung
Seit der Einführung des Euro ist Europa bei jedem Brötchenkauf
konkret. EuropäerInnen zahlen nicht mehr mit der landeseigenen
Währung in D-Mark, belgischen oder französischen Francs, Lira
oder Peseta, sondern in Euro. Die gemeinsame Währung vereint die
EuropäerInnen - was sich zum Beispiel an der Euro-Sammelleidenschaft
deutlich wird, die europaweit ausgebrochen ist. Die Vorteile des Euro:
er ist ein Garant für Währungsstabilität und sichert
vor Inflation. Außerdem ist kein Währungstausch mehr erforderlich,
wenn man seine Brötchen in einem anderen europäischen Mitgliedstaat
kaufen will
In diesem Sinne: Auf zum Frühstück nach
Paris!
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EU als Garant für Sicherheit und Frieden
Die Europäische Staatengemeinschaft ist ein einzigartiges Bündnis,
das das friedliche Mit- und Nebeneinander der BürgerInnen in den
Mitgliedstaaten seit mehr als 50 Jahren garantiert. Militärische
Konflikte innerhalb der europäischen Grenzen gehören der Vergangenheit
an. Mit der Erweiterung der Europäischen Union um weitere 10 Staaten
wird dieser Friedensraum vergrößert. Gleichzeitig wird dokumentiert,
dass die durch den Kalten Krieg bedingte Teilung Europas beendet ist.
Außerdem wird das Konfliktpotenzial auf europäischem Kontinent
insgesamt gesenkt. Darüber hinaus gewinnt Europa mit seiner zunehmenden
politischen Stabilität auch im weltpolitischen Gefüge an Bedeutung.
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU dient dazu,
die der EU zugrunde liegenden gemeinsamen Werte wie Freiheit, Gleichheit
und Solidarität zu schützen und diese auch zu verbreiten.
Gemeinsam treiben wir die nukleare Abrüstung voran, verhängen
Sanktionen gegen Länder, die die Menschenrechte verletzen, bekämpfen
die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und gewähren finanzielle
Unterstützung für Projekte zur Armutsbekämpfung. Europa
sichert Frieden, verhindert Krieg und Terror und erhöht die Sicherheit
- für jeden einzelnen!
Verbesserungen im Umweltschutz
Umweltverschmutzung macht vor nationalen Grenzen keinen Halt. Luft-
oder Wasserschutzbestimmungen in Deutschland nützen wenig, wenn
in angrenzenden Ländern nicht die gleichen Anforderungen gelten
- und die verpestete Luft je nach Windrichtung doch wieder in Deutschland
landet. Deshalb wird das Problem der Umweltverschmutzung europaweit
in Angriff genommen. Auf Initiativen aus Brüssel gehen beispielsweise
das Verbot von verbleitem Benzin ab 01.01.2000, die verbindliche Festlegung
von Schadstoffemissionen und Vorschriften zur Umwelthaftung zurück.
Auf die verheerenden Tankerunglücke reagierte das Europäische
Parlament mit einem Verbot von einwandigen Öltankern in EU-Gewässern.
Die SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament kämpfen
kontinuierlich für das Recht der BürgerInnen auf eine gesunde
Umwelt und treten vehement für das Ziel ein, nachfolgenden Generationen
eine intakte Umwelt zu hinterlassen.
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Fußball
Seit dem sogenannten Bosman-Urteil des Europäischen Gerichtshofes
ist Europa auch in der Bundesliga ein Thema - denn nach dem Urteil dürfen
europäische Sportvereine beliebig viele SpielerInnen aus anderen
EU-Ländern anstellen. Übrigens wird durch eine europäische
Richtlinie sicher gestellt, dass wichtige Sportereignisse wie z.B. die
Fußball-Europameisterschaft für die Öffentlichkeit im
Fernsehen frei übertragen werden muss. Eine Zukunft, in der Fußball
ausschließlich im Pay-TV ausgestrahlt wird, wird es mit SozialdemokratInnen
nicht geben!
Straßenverkehr
Viele Sicherheitsvorschriften im Straßenverkehr gehen auf Europäische
Richtlinien zurück. So werden zum Beispiel die Anschnallpflicht,
die Anforderungen an die Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen, Vorschriften
gegen Trunkenheit am Steuer (einheitliche Promille-Grenze von 0,5) oder
die Lenk- und Ruhezeiten für LKW- und BusfahrerInnen europaweit
geregelt. Visuell wahrnehmbar wird Europa im Verkehr seit Herbst 2000
durch die Eurokennzeichen - seit dem kann auf ein zusätzliches
Länderkennzeichen an Fahrzeugen verzichtet werden. Außerdem
werden seit 1999 nur noch die EU-Führerscheine im Scheckkartenformat
ausgestellt - auch dies eine Maßnahme zur Vollendung des europäischen
Binnenmarktes.
Geld zurück bei Verspätung oder Annullierung von Flügen
Durch ein europäisches Gesetz ist bestimmt, dass Fluggäste
einen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises haben, wenn ihre Flüge
verspätet sind oder annulliert werden. Darüber hinaus steht
ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Derzeit gibt es - je nach
Entfernung - Pauschalen bis zu 300 Euro. Das Europäische Parlament
hat aber Anfang 2004 zugunsten der VerbraucherInnen beschlossen, dass
diese Beträge verdoppelt werden sollen. Ab 2005 müssen die
Fluggesellschaften bis zu 600 Euro Schadensersatz zahlen. Im Moment
gibt es in Brüssel Überlegungen, den Verbraucherschutz zu
erhöhen und Regelungen zu erlassen, die entsprechende Entschädigungen
auch für Bahnreisende vorsehen, wenn Züge verspätet sind,
Unfälle passieren oder Gepäck verloren geht.
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Strukturfonds und andere Fördermittel
"Dieses Projekt wird gefördert von der Europäischen Union"
- dieser Satz ist vielen sicher schon einmal begegnet - sei es bei Schildern
für Straßenbauprojekte, Entwicklungsprojekten im Forschungsbereich
oder in der Landwirtschaft. Die Europäische Union stellt im Rahmen
der sog. Strukturfonds finanzielle Mittel für Regionen mit wirtschaftlichen
und sozialen Schwierigkeiten zur Verfügung. So soll zum Beispiel
die langfristige wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden oder
der Arbeitslosigkeit entgegen gewirkt werden. Nach Brandenburg beispielsweise
fließen bis 2006 rund 3 Mrd. Euro.
Es gibt aber noch eine andere Seite der Förderung, die das Ziel
der europäischen Zusammenarbeit, des Austauschs und des Kennenlernens
zwischen den Menschen in der Union hat. Projekte mit sogenanntem "europäischen
Mehrwert" sind finanziell förderungsfähig. Hierunter
fallen zum Beispiel grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen
oder Projekte, die kulturelle Begegnungen fördern. Jede oder jeder,
der ein entsprechendes Projekt plant, kann versuchen, europäische
Fördergelder zu erhalten.
Gesundheitsfürsorge
UnionsbürgerInnen, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten,
haben dort Anspruch auf die gleichen Gesundheitsleistungen wie die Menschen,
die in diesem Land ansässig sind. Wenn ich also in Dänemark
im Urlaub bin und dort krank werde, darf ich nicht schlechter behandelt
werden als die dort lebenden Dänen. Um die Leistungen erstattet
zu bekommen, ist dazu lediglich das sogenannte E111-Formular - auch
"Auslandskrankenschein" genannt - erforderlich. Auf dessen
Basis rechnen die Krankenkassen in den europäischen Mitgliedstaaten
die Leistungen ab, die in anderen Mitgliedstaaten - im Urlaub oder während
eines Auslandsaufenthaltes - erbracht wurden. Diese Verpflichtung geht
auf europäische Vereinbarungen zurück - und garantiert jeder
und jedem die unionsweite gesundheitliche bzw. ärztliche Versorgung.
Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes ist eine europäische
Krankenversicherungskarte geplant, die die derzeit noch erforderlichen
Formulare ersetzen soll. Die Einführung soll 2004 erfolgen.
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ArbeitnehmerInnen-Rechte
Europäische Rechtsvorschriften stellen sicher, dass die Rechte
der ArbeitnehmerInnen in allen Mitgliedstaaten (gleich) gut sind: Es
gibt z.B. Anspruch auf bezahlten Urlaub, eine Begrenzung der maximal
zulässigen Arbeitsstundenzahl und Vorschriften, die die Grenzwerte
für Lärm oder den Schutz vor Asbest festlegen. Außerdem
garantiert das EU-Recht Mutterschaftsrechte und Elternurlaub.
Gebühren für Banküberweisungen innerhalb Europas
Seit dem 1. Juli 2003 schreibt eine EU-Verordnung vor, dass Überweisungen
bis zu einer maximalen Höhe von 12.500 Euro in EU-Länder nicht
teurer sein dürfen als gewöhnliche Inlandsüberweisungen.
Voraussetzung ist lediglich, dass man die internationale Kontonummer
und die internationale Bankleitzahl des Empfängers angibt - die
sogenannte IBAN-Nummer und den sogenannten BIC-Code. Die Nummern kann
man bei den jeweiligen Banken erfragen.