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Norbert Glante - Kandidat der Brandenburger SPD
für die Wahlen zum Europäischen Parlament
am 13. Juni 2004

 

Achtung! Diese Seiten wurden seit der Wahl 2004 nicht mehr überarbeitet!
Sie haben nur historische Bedeutung!

 
 
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Was bringt mir Europa?

Offene Grenzen - Freizügigkeit von Personen
Die Vorteile der Freizügigkeit von Personen hat jeder, der seit 1995 im europäischen Ausland Urlaub gemacht hat, schon selbst erlebt, denn seit Inkrafttreten des sogenannten "Schengener Abkommens" gehören lange Schlangen und Kontrollen vor den innereuropäischen Grenzen der Vergangenheit an. Das Abkommen gilt - mit Ausnahme von Irland und Großbritannien - zwischen allen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Neben dem Wegfall von Grenzkontrollen für Personen wurde im Zuge des Schengener Abkommens eine Angleichung der Visa- und Asylpolitik, eine gemeinsame Bekämpfung der Drogenkriminalität und eine verstärkte Kontrolle an den Außengrenzen beschlossen.

Niederlassungsfreiheit - Arbeiten, Studieren und Leben in jedem Mitgliedstaat
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats können in jedem anderen Land der EU arbeiten, ein Unternehmen gründen, zur Schule gehen, studieren, sich ausbilden oder sich als RentnerIn nieder lassen. Von dieser Möglichkeit machen bereits 15 Mio. EU-BürgerInnen Gebrauch. Europäische Regelungen stellen sicher, dass dabei unter anderem ein angemessener Sozialschutz gewährleistet ist und dass EU-BürgerInnen aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und der Europawahl haben. Der Schüleraustausch mit europäischen Partnerschulen ist vielerorts ein fester Programmteil in Schulen und auch Studierende nutzen regelmäßig die Möglichkeit, beispielsweise im Rahmen des Erasmusprogramms, im europäischen Ausland zu studieren. Gerade hat das Europäische Parlament eine Richtlinie verabschiedet, die die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen regelt. Damit die Niederlassung in Zukunft noch besser klappt, arbeiten die SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament weiter an Regelungen, die z.B. weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen oder eine bessere Einbindung in die sozialen Sicherungssysteme nach langjährigem Aufenthalt vorsehen.

Einheitliche Währung
Seit der Einführung des Euro ist Europa bei jedem Brötchenkauf konkret. EuropäerInnen zahlen nicht mehr mit der landeseigenen Währung in D-Mark, belgischen oder französischen Francs, Lira oder Peseta, sondern in Euro. Die gemeinsame Währung vereint die EuropäerInnen - was sich zum Beispiel an der Euro-Sammelleidenschaft deutlich wird, die europaweit ausgebrochen ist. Die Vorteile des Euro: er ist ein Garant für Währungsstabilität und sichert vor Inflation. Außerdem ist kein Währungstausch mehr erforderlich, wenn man seine Brötchen in einem anderen europäischen Mitgliedstaat kaufen will… In diesem Sinne: Auf zum Frühstück nach Paris!

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EU als Garant für Sicherheit und Frieden
Die Europäische Staatengemeinschaft ist ein einzigartiges Bündnis, das das friedliche Mit- und Nebeneinander der BürgerInnen in den Mitgliedstaaten seit mehr als 50 Jahren garantiert. Militärische Konflikte innerhalb der europäischen Grenzen gehören der Vergangenheit an. Mit der Erweiterung der Europäischen Union um weitere 10 Staaten wird dieser Friedensraum vergrößert. Gleichzeitig wird dokumentiert, dass die durch den Kalten Krieg bedingte Teilung Europas beendet ist. Außerdem wird das Konfliktpotenzial auf europäischem Kontinent insgesamt gesenkt. Darüber hinaus gewinnt Europa mit seiner zunehmenden politischen Stabilität auch im weltpolitischen Gefüge an Bedeutung. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU dient dazu, die der EU zugrunde liegenden gemeinsamen Werte wie Freiheit, Gleichheit und Solidarität zu schützen und diese auch zu verbreiten. Gemeinsam treiben wir die nukleare Abrüstung voran, verhängen Sanktionen gegen Länder, die die Menschenrechte verletzen, bekämpfen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und gewähren finanzielle Unterstützung für Projekte zur Armutsbekämpfung. Europa sichert Frieden, verhindert Krieg und Terror und erhöht die Sicherheit - für jeden einzelnen!

Verbesserungen im Umweltschutz
Umweltverschmutzung macht vor nationalen Grenzen keinen Halt. Luft- oder Wasserschutzbestimmungen in Deutschland nützen wenig, wenn in angrenzenden Ländern nicht die gleichen Anforderungen gelten - und die verpestete Luft je nach Windrichtung doch wieder in Deutschland landet. Deshalb wird das Problem der Umweltverschmutzung europaweit in Angriff genommen. Auf Initiativen aus Brüssel gehen beispielsweise das Verbot von verbleitem Benzin ab 01.01.2000, die verbindliche Festlegung von Schadstoffemissionen und Vorschriften zur Umwelthaftung zurück. Auf die verheerenden Tankerunglücke reagierte das Europäische Parlament mit einem Verbot von einwandigen Öltankern in EU-Gewässern. Die SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament kämpfen kontinuierlich für das Recht der BürgerInnen auf eine gesunde Umwelt und treten vehement für das Ziel ein, nachfolgenden Generationen eine intakte Umwelt zu hinterlassen.

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Fußball
Seit dem sogenannten Bosman-Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist Europa auch in der Bundesliga ein Thema - denn nach dem Urteil dürfen europäische Sportvereine beliebig viele SpielerInnen aus anderen EU-Ländern anstellen. Übrigens wird durch eine europäische Richtlinie sicher gestellt, dass wichtige Sportereignisse wie z.B. die Fußball-Europameisterschaft für die Öffentlichkeit im Fernsehen frei übertragen werden muss. Eine Zukunft, in der Fußball ausschließlich im Pay-TV ausgestrahlt wird, wird es mit SozialdemokratInnen nicht geben!

Straßenverkehr
Viele Sicherheitsvorschriften im Straßenverkehr gehen auf Europäische Richtlinien zurück. So werden zum Beispiel die Anschnallpflicht, die Anforderungen an die Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen, Vorschriften gegen Trunkenheit am Steuer (einheitliche Promille-Grenze von 0,5) oder die Lenk- und Ruhezeiten für LKW- und BusfahrerInnen europaweit geregelt. Visuell wahrnehmbar wird Europa im Verkehr seit Herbst 2000 durch die Eurokennzeichen - seit dem kann auf ein zusätzliches Länderkennzeichen an Fahrzeugen verzichtet werden. Außerdem werden seit 1999 nur noch die EU-Führerscheine im Scheckkartenformat ausgestellt - auch dies eine Maßnahme zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes.

Geld zurück bei Verspätung oder Annullierung von Flügen
Durch ein europäisches Gesetz ist bestimmt, dass Fluggäste einen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises haben, wenn ihre Flüge verspätet sind oder annulliert werden. Darüber hinaus steht ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Derzeit gibt es - je nach Entfernung - Pauschalen bis zu 300 Euro. Das Europäische Parlament hat aber Anfang 2004 zugunsten der VerbraucherInnen beschlossen, dass diese Beträge verdoppelt werden sollen. Ab 2005 müssen die Fluggesellschaften bis zu 600 Euro Schadensersatz zahlen. Im Moment gibt es in Brüssel Überlegungen, den Verbraucherschutz zu erhöhen und Regelungen zu erlassen, die entsprechende Entschädigungen auch für Bahnreisende vorsehen, wenn Züge verspätet sind, Unfälle passieren oder Gepäck verloren geht.

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Strukturfonds und andere Fördermittel
"Dieses Projekt wird gefördert von der Europäischen Union" - dieser Satz ist vielen sicher schon einmal begegnet - sei es bei Schildern für Straßenbauprojekte, Entwicklungsprojekten im Forschungsbereich oder in der Landwirtschaft. Die Europäische Union stellt im Rahmen der sog. Strukturfonds finanzielle Mittel für Regionen mit wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zur Verfügung. So soll zum Beispiel die langfristige wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden oder der Arbeitslosigkeit entgegen gewirkt werden. Nach Brandenburg beispielsweise fließen bis 2006 rund 3 Mrd. Euro.
Es gibt aber noch eine andere Seite der Förderung, die das Ziel der europäischen Zusammenarbeit, des Austauschs und des Kennenlernens zwischen den Menschen in der Union hat. Projekte mit sogenanntem "europäischen Mehrwert" sind finanziell förderungsfähig. Hierunter fallen zum Beispiel grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen oder Projekte, die kulturelle Begegnungen fördern. Jede oder jeder, der ein entsprechendes Projekt plant, kann versuchen, europäische Fördergelder zu erhalten.

Gesundheitsfürsorge
UnionsbürgerInnen, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, haben dort Anspruch auf die gleichen Gesundheitsleistungen wie die Menschen, die in diesem Land ansässig sind. Wenn ich also in Dänemark im Urlaub bin und dort krank werde, darf ich nicht schlechter behandelt werden als die dort lebenden Dänen. Um die Leistungen erstattet zu bekommen, ist dazu lediglich das sogenannte E111-Formular - auch "Auslandskrankenschein" genannt - erforderlich. Auf dessen Basis rechnen die Krankenkassen in den europäischen Mitgliedstaaten die Leistungen ab, die in anderen Mitgliedstaaten - im Urlaub oder während eines Auslandsaufenthaltes - erbracht wurden. Diese Verpflichtung geht auf europäische Vereinbarungen zurück - und garantiert jeder und jedem die unionsweite gesundheitliche bzw. ärztliche Versorgung. Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes ist eine europäische Krankenversicherungskarte geplant, die die derzeit noch erforderlichen Formulare ersetzen soll. Die Einführung soll 2004 erfolgen.

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ArbeitnehmerInnen-Rechte
Europäische Rechtsvorschriften stellen sicher, dass die Rechte der ArbeitnehmerInnen in allen Mitgliedstaaten (gleich) gut sind: Es gibt z.B. Anspruch auf bezahlten Urlaub, eine Begrenzung der maximal zulässigen Arbeitsstundenzahl und Vorschriften, die die Grenzwerte für Lärm oder den Schutz vor Asbest festlegen. Außerdem garantiert das EU-Recht Mutterschaftsrechte und Elternurlaub.

Gebühren für Banküberweisungen innerhalb Europas
Seit dem 1. Juli 2003 schreibt eine EU-Verordnung vor, dass Überweisungen bis zu einer maximalen Höhe von 12.500 Euro in EU-Länder nicht teurer sein dürfen als gewöhnliche Inlandsüberweisungen. Voraussetzung ist lediglich, dass man die internationale Kontonummer und die internationale Bankleitzahl des Empfängers angibt - die sogenannte IBAN-Nummer und den sogenannten BIC-Code. Die Nummern kann man bei den jeweiligen Banken erfragen.

 

 
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