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Inhaltsverzeichnis des Newsletter vom: 09.07.2010
- Rechte für Schiffs- und Busreisende ausgeweitet
- Frische Luft für Europa
- Grünes Licht für neues SWIFT- Abkommen
Liebe Leserinnen und Leser,
bevor das Europaparlament in einer Woche in die Sommerpause geht, haben die Abgeordneten mit der Abstimmung eines ganzen Gesetzespaketes zur Finanzmarktregulierung ein klares Zeichen gesetzt. Mit dem Verzicht auf die Schlussabstimmung gibt das Parlament den Mitgliedstaaten nun die letzte Gelegenheit zum Einlenken. Sollte eine Einigung auch diesmal scheitern, geht nach der Sommerpause das Gesetzespaket in die zweite Runde. Damit verzögert sich die Verabschiedung von Regeln zur Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel. Somit steht der seit 1. Juli begonnene belgische Vorsitz im Ministerrat gleich vor einer schwierigen Aufgabe, an der er sich beweisen kann. Sollen die Belgier es schaffen, die Blockadehaltung im Ministerrat zu durchbrechen, wäre ein großer Schritt in Richtung mehr Stabilität im Finanzsektor getan.
Weitere Themen in diesem Newsletter sind die Ausweitung von Passagierrechten für Schiffs- und Busreisende, die strengeren Regeln für Industrieabgase sowie das SWIFT-Abkommen zwischen EU und USA zur Weitergabe von Bankdaten.
Eine interessante Lektüre und eine schöne Sommerzeit wünscht Ihnen
Ihr Norbert Glante
Rechte für Schiffs- und Busreisende ausgeweitet
Passagiere, die innerhalb der EU mit dem Schiff unterwegs sind, haben ab 2012 mehr Rechte. Die neuen Regelungen sehen Entschädigungen bei Verspätungen sowie kostenlose Hilfeleistungen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität vor. Am Dienstag haben die Europaabgeordneten eine entsprechende Verordnung angenommen, die nach dem Luft- und Bahnverkehr auch den Seeverkehr abdeckt. Darüber hinaus drängten sie auch auf ähnliche Rechte für Busreisende, die jedoch erst noch mit den Mitgliedstaaten verhandelt werden müssen.
Wenn sich die Abfahrt eines Schiffes um mehr als 90 Minuten verzögert oder sie annulliert wird, haben Fahrgäste nach den neuen Regeln Anspruch auf eine anderweitige Beförderung, um schneller an ihr Reiseziel zu gelangen. Auch die Erstattung des Fahrpreises bei Nichtantritt der Reise aufgrund von Verspätungen kann eingefordert werden, es sei denn, der Beförderer kann nachweisen, dass die Verspätung durch Wetterbedingungen oder außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Den Fahrgästen sind außerdem kostenlos Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen anzubieten. Die Entschädigung muss auf Wunsch bar ausgezahlt werden. Zusätzlich werden Reisenden, die zu einem Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten an ihrem Abfahrtsort gezwungen sind, die Kosten der Unterkunft in Höhe von maximal 80 Euro für bis zu drei Nächte erstattet.
Die Verordnung besagt ferner, dass Fahrgästen ihre Reise nicht wegen einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verweigert werden darf. Sie haben in Häfen und an Bord von Schiffen Anspruch auf Hilfeleistungen, solange diese spätestens 48 Stunden vor Abfahrt angemeldet werden. Dies gilt auch für die Beförderung auf Kreuzfahrtschiffen.
Die neuen Vorschriften werden 2012 in Kraft treten. Alle Passagierschiffe, die mehr als 12 Fahrgäste befördern, fallen in den Geltungsbereich der Verordnung. Einige Ausnahmen gelten für Ausflugs- und Besichtigungsfahrten wie beispielsweise mit historischen Schiffen. Reisenden im Schiffsverkehr werden damit ähnliche Rechte wie Fluggästen zugestanden.
Die Abgeordneten haben darüber hinaus eine Verordnung angenommen, welche die Rechte von Busfahrgästen stärkt. Nach dieser sollen Passagiere im Fernbusverkehr bei Verspätungen oder bei Ausfällen von Fahrten ebenfalls bessere Informationen und vor allem auch Entschädigungen erhalten. Aufgrund der Blockadehaltung einiger EU-Mitgliedstaaten, konnte dazu jedoch noch keine Einigung mit dem Ministerrat erzielt werden. Daher wird im Herbst ein Vermittlungsverfahren starten. Hauptstreitpunkt ist vor allem die Forderung der Abgeordneten, diese Regelungen auch auf den Regionalbusverkehr auszudehnen.
Frische Luft für Europa
Stickoxide, Schwefeldioxide und Straubpartikel können in hohem Maße umwelt- und gesundheitsschädigend sein, sauren Regen verursachen oder beim Menschen zu Krebs oder Asthma führen. Ein Großteil dieser Schadstoffe geht auf die Abgase von Industrieanlagen zurück. Daher nahmen die Europaabgeordneten am Mittwoch die Richtlinie über Industrieemissionen an, die auf eine Verbesserung des Umweltschutzes abzielt und für klarere Regeln in diesem Gebiet sorgen wird. Diese Richtlinie überarbeitet und fasst insgesamt sieben verschiedene, bereits bestehende Richtlinien zusammen und erfasst damit 52.000 Industrieanlagen, Kraftwerke und Landwirtschaftseinrichtungen von Raffinerien bis Schweinezuchtanlagen. Eine Neufassung der seit 1996 bestehenden Regelung war notwendig, weil trotz aller technischen Entwicklungen Industrietätigkeiten noch immer eine Hauptquelle der Luftverschmutzung in Europa darstellen und die Möglichkeiten zur Verminderung von Industrieemissionen bisher nur unbefriedigend ausgeschöpft wurden. Mit der Abstimmung konnte die zwei Jahre dauernde Arbeit an dieser Gesetzgebung abgeschlossen werden.
Die Richtlinie zur Vermeidung und Verminderung von Industrieemissionen legt strenge Vorschriften für die Luftverschmutzung fest und baut gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der Umweltanforderungen für Industrieanlagen in Europa ab. Neu ist, dass Industrieanlagen künftig die besten verfügbaren Techniken (BVT) anwenden müssen, um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten. Somit wird sichergestellt, dass die allseitigen Umweltbilanzanforderungen optimiert werden. Das betrifft nicht nur Emissionen in die Luft, sondern auch in Wasser und Boden sowie die Aspekte Lärmschutz und Sicherheit. Die Emissionsgrenzwerte sind künftig aus den Bandbreiten der BVT-Merkblätter zu entnehmen.
Mit der neuen Fassung wird vor allem die bestehende Flexibilität, die nationale Behörden bei der Anlagengenehmigung bislang ausgenutzt haben, eingeschränkt. In Zukunft darf von den Emissionsstandards nur noch bei Vorliegen ganz bestimmter Kriterien abgewichen werden. Eingeführt wird ferner eine Prüfpflicht der Europäischen Kommission hinsichtlich der Mindestanforderungen zur Emissionsbegrenzung. Einige Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Italien und Polen haben dem Kompromiss allerdings nur zugestimmt, weil es im Gegenzug für alte Großfeuerungsanlagen Zugeständnisse gibt. Für diese Anlagen gelten die Bestimmungen der Richtlinie erst ab Mitte 2020.
Für die deutschen Sozialdemokraten ist diese Ausnahme eine bittere Pille, da gerade in unsere Kraftwerke in den letzten Jahren viel an neuer, umweltschonender Technik investiert wurde und dieses zukunftsweisende Handeln letztendlich nicht entsprechend gewürdigt wird. Jedoch bedeutet der nun gefundene Kompromiss in Gänze eine deutliche und damit begrüßenswerte Verbesserung des Status Quo.
Grünes Licht für neues SWIFT- Abkommen
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag die Neuauflage des SWIFT-Anti-Terror-Abkommens über Bankdatenübermittlungen in die USA mit 484 Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen angenommen. Nach Ablehnung der ursprünglichen Version Anfang des Jahres wegen erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken haben die Europaabgeordneten nun einem verbesserten, mit Schutzklauseln für die europäischen Bürger versehenen Kompromiss zugestimmt.
Auf Drängen der Sozialdemokraten waren die Verhandlung nach erstem Scheitern von SWIFT wieder zügig aufgenommen worden, nachdem die Europäische Kommission sie vorzeitig für beendigt erklärt hatte. So konnten wichtige Forderungen in Sachen Bürgerrechte in den Abkommenstext aufgenommen werden.
Ein großer Erfolg in der Hinsicht ist die nun vereinbarte ständige europäische Kontrolle bei der Extraktion der Daten direkt vor Ort im US-Finanzministerium. Die EU-Kommission wird in dem Zusammenhang eine Person benennen, die jene Kontrollfunktion übernehmen wird. Sie trägt umfassende Verantwortung und muss unabhängig sein. Das Europäische Parlament wird ebenso wie der Ministerrat bei der Bennennung miteinbezogen werden. Dieser Vertreter ist berechtigt, Rechtfertigungen zu verlangen, bevor jegliche Daten verwendet werden. Er kann auch jede Suchanfrage blockieren, die er für illegal erachtet.
Der nun gefundene Kompromiss legt auch ausdrücklich fest, dass das Abkommen nicht die Übermittlung von Finanzen zwischen EU-Staaten, sondern lediglich solche Daten umfassen darf, die in Verbindung mit Finanztransaktionen in außereuropäische Länder stehen. Artikel 4 der Übereinkunft schließt die Übertragung von jeglichen Daten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraums aus.
Ausschlaggebend für die Zustimmung zum SWIFT-Abkommen war für die Europaabgeordneten letztendlich die Abschaffung von "Massen"-Übertragungen von Daten. Im Gegenzug für die Unterstützung des Abkommens haben die Abgeordneten ihre Forderung durchgesetzt, mit den Arbeiten zur Einrichtung eines europäischen Äquivalents zum amerikanischen "Terror Finance Tracking Program" zu beginnen. Dieses schließt die Notwendigkeit für Massenübertragungen von Daten aus und soll innerhalb von 12 Monaten einsatzbereit sein. Sobald Europa ein System hat, das es ermöglicht, Daten auf seinem eigenen Gebiet zu analysieren, brauchen nur noch Daten im Zusammenhang mit bestimmten terroristischen Hinweisen übertragen zu werden.
Eine weitere wichtige Verbesserung im neuen Abkommen ist auch der Einbezug von EUROPOL, dem in Den Haag befindliche Polizeiamt der EU, in das Verfahren. EUROPOL ist befähigt, den Datentransfer in die USA zu blockieren. Diese europäische Einrichtung wird für jeden Fall überprüfen, ob der Antrag auf Datenübermittlung des US-Finanzministeriums zur notwendigen Terrorismusbekämpfung gerecht fertigt ist. EUROPOL stellt auch sicher, dass das angeforderte Datenvolumen so klein wie möglich ist.
Das Abkommen soll zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten. Wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben im Anschluss an das Votum eine Stimmerklärung abgegeben, die Sie auf unserer Homepage www.spd-europa.eu
nachlesen können.
Weitere Informationen können Sie über die Mitarbeiter im Brüsseler Büro: Frau Petra Manderscheid oder Herr Henning Schüchner, Tel.: +32-2-284-53-56 oder per Mail: Mail Büro Brüssel erhalten!
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