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Die Arbeitsschwerpunkte von Norbert Glante ...

liegen in den Bereichen Energie, Forschung und Telekommunikation. Er arbeitet als Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Regionale Entwicklung. Darüber hinaus ist Norbert Glante Mitglied in der Delegation EU-Chile.

Norbert Glante war und ist Verfasser zahlreicher Berichte, Stellungnahmen und Änderungsanträge zu verschiedendenen Berichten.

Berichte an denen Norbert Glante derzeit arbeitet:

Im Industrieausschuss:

Schattenberichterstatter zur Richtlinie über die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten

Schattenberichterstatter für die Stellungnahme des Industrieausschusses zur Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid (CCS)

Schattenberichterstatter für die Verordnung über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel

 

Berichte an denen Norbert Glante seit Legislaturperiodenbeginn 2004 gearbeitet hat:

Schattenberichterstatter für die Verordnung über die weitere Durchführung der europäischen Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo)

Berichterstatter für die Richtlinie über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern

Schattenberichterstatter für die Verordnung über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte

Berichterstatter für die Verordnung über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen im Bereich transeuropäischer Kommunikationsnetze: eTEN

Schattenberichterstatter für die Stellungnahme des Industrieausschusses hinsichtlich der Initiative der Europäischen Kommission zur Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen ("Jetzt auf's Tempo drücken").

Schattenberichterstatter für die Verordnung bezüglich der Umsetzung der Aufbau- und Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms (Galileo)

Schattenberichterstatter für die Verordnung hinsichtlich der Amtszeit des Exekutivdirektors der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde (Galileo)

Schattenberichterstatter für die Resolution des Europäischen Parlaments zur Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk

Berichterstatter für die Stellungnahme des Umweltausschusses für die Richtlinie über die Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen

Schattenberichterstatter für die Stellungnahme des Umweltausschusses zur Richtlinie über Energieeffizienz und zu Energiedienstleistungen

Schattenberichterstatter für die Stellungnahme des Umweltausschusses zur Entscheidung über die Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich

Berichterstatter für die Stellungnahme des Umweltausschusses zur Verordnung über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze im Bereich Transport und Energie

Berichterstatter im Industrieausschuss für eine Verordnung über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze (TEN)

 

Berichte an denen Norbert Glante in den Legislaturperioden 1994-1999 und 1999-2004 federführend beteiligt war:

Schattenberichterstatter
Mitteilung der Europäischen Kommission über die Finanzielle Vorausschau nach 2006

Berichterstatter
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG

Schattenberichterstatter für die Stellungnahme des Industrieausschusses Mitteilung der Kommission über eine europäische Verteidigung - Industrie- und Marktaspekte - Auf dem Weg zu einer Verteidigungsgüterpolitik der Europäischen Union

Ständiger Berichterstatter für die Stellungnahme des Industrieausschusses Bericht über den umfassenden Monitoring-Bericht der Europäischen Kommission über den Stand der Beitrittsvorbereitungen der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (Umfassender Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen der Beitrittsländer)

Schattenberichterstatter
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte

Schattenberichterstatter
Verordnung des Rates über die Verwaltungsorgane des europäischen Satellitennavigationsprogramms Galileo

Schattenberichterstatter
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über den derzeitigen Stand des Programms Galileo

Berichterstatter
Verordnung des Rates über die Errichtung des gemeinsamen Unternehmens Galileo

Schattenberichterstatter
Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft

Berichterstatter für die Stellungnahme des Industrieausschusses Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft - Delegation des Parlaments Großfeuerungsanlagen

Berichterstatter
Mitteilung der Kommission über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie für Informations- und Kommunikationstechnologien

Berichterstatter
Euro-ISDN (BE)

Was es heißt, Berichterstatter zu sein:
Wird ein Abgeordneter zum Berichterstatter seines Ausschusses ernannt, so führt er die Diskussionen im Ausschuss und im Plenum an. Er wird zum Hauptverhandlungspartner mit allen an der Gesetzgebung beteiligten Akteuren. Er macht sich mit den Gesetzesvorschlägen der Kommission intensiv vertraut und setzt sich mit Interessenvertretern in Verbindung, um mehr über den Vorschlag und seine Auswirkungen zu erfahren. Er kommt mit den AusschusskollegInnen ins Gespräch und schreibt nach einer Zeit intensiver Beschäftigung mit dem Thema einen Bericht in Form von Änderungsvorschlägen zu dem Gesetzesvorschlag der Kommission. Als Berichterstatter obliegt es dem Abgeordneten ferner, die Änderungsvorschläge seiner KollegInnen zu bewerten und schließlich durch die Ausschussabstimmung und die Abstimmung im Plenum zu führen. Dazu muss er für seine und die Änderungsvorschläge seiner KollegInnen Mehrheiten finden. In der zweiten und dritten Lesung kommt ihm die selbe Rolle zu.

Ein Berichterstatter ist also anders als im Deutschen Bundestag direkt an der Gesetzgebung beteiligt und schreibt mit seinen Änderungsvorschlägen direkt an den Gesetzestexten mit. Jeder andere Abgeordnete kann ebenfalls innerhalb bestimmter Fristen Änderungen vorschlagen und so direkt am Gesetzestext mitwirken. Aber ein Berichterstatter hat während der gesamten Zeit der Verhandlungen die Verantwortung und Oberhoheit über den Bericht. Inwiefern sich ein Berichterstatter mit seinen Ideen durchsetzen kann, ist natürlich abhängig von den Mehrheiten, die er hinter sich zu versammeln weiß.

Den gleichen Job machen die Verfasser von Stellungnahmen. Der einzige Unterschied hier ist, dass es sich um Änderungsvorschläge zu einem Bericht handelt, der federführend in einem anderen Ausschuss behandelt wird (zum Beispiel ist Norbert Glante ständiger Berichterstatter für die Stellungnahme des Industrieausschusses zum Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Stand und die Fortschritte der Beitrittsverhandlungen mit den Kandidatenländern).

Eine andere wichtige Rolle bei der Gesetzgebung spielen auch die so genannten Schattenberichterstatter (Shadows). Dabei handelt es sich um Abgeordnete anderer Fraktionen, die den Berichterstatter überwachen und im Namen ihrer Fraktion den Bericht und die Gesetzgebung genauso intensiv verfolgen wie der Berichterstatter, um dann ihrer Fraktion eine Empfehlung zur Abstimmung zu geben. Im Idealfall arbeiten Berichterstatter und Schattenberichterstatter eng zusammen. Bei sehr technischen Berichten ist das oft der Fall. Die Schattenberichterstatter bringen in der Regel auch selber Änderungsvorschläge ein.

 
 
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